Kenntnisnachweis und Drohnenführerschein
Schulungen/Seminare rund um Drohnen, Multikopter, UAV
Die wesentlichen Grundsätze der LuftVO im Bezug auf den Kenntnisnachweis / Drohnenführerschein auf einen Blick:
- Unbemannte Luftfahrtgeräte mit mehr als 0,25 kg Abfluggewicht müssen mit einer dauerhaften und feuerfesten Kennzeichnung (Name und Anschrift) versehen werden
- Kenntnisnachweis / Drohnenführerschein bei mehr als 2 kg Abfluggewicht durch ein zertifiziertes Schulungsunternehmen
- Erlaubnisfreiheit für Flugmodelle und UAV unter 5 kg Abfluggewicht und auch für BOS-Tätigkeiten (keine Aufstiegserlaubnis notwendig)
- Erlaubnispflicht gilt für Flugmodelle und UAV/UAS über 5 kg Abfluggewicht sowie Flüge bei Dunkelheit (Aufstiegserlaubnis erforderlich)
- Abstände zu kritischen Stellen und Anlagen wurden definiert (siehe hier)
- Flughöhe max. 100 m über Grund (AGL) für Privat und Gewerblich. Ausnahmen gelten für Modellflugplätze mit Sondererlaubnis.
Preise und Schulungspakete finden Sie HIER
Wir bieten Schulungen in ganz Deutschland an:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die Prüfungen zum Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) bieten wir bislang an zwei Standorten in Niedersachsen an:
Standort Northeim Prüfer: Peter Otrzonsek ![]() ![]() |
Standort Braunschweig Prüfer: Klaus Dannöhl ![]() ![]() |
Bereiche, die nicht ohne Erlaubnis des Betreibers/Verantwortlichen überflogen werden dürfen:
- Menschenansammlungen (Stadion, Straßenfeste, Demos, usw.)
- Unglücksorte
- Katastrophengebiete und weitere Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS; Polizei, Feuerwehr, THW)
- Justizvollzugsanstalten
- militärische Anlagen
- Industrieanlagen
- Kraftwerke
- Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen (§ 17 LuftVO)